Kontakt zum Bund Deutscher Heilpraktiker BDH Registrierung beim Bund Deutscher Heilpraktiker BDH Login beim Bund Deutscher Heilpraktiker BDH Über den Bund Deutscher Heilpraktiker BDH Termine Bund Deutscher Heilpraktiker BDH Heilpraktikersuche Bund Deutscher Heilpraktiker BDH-Schulen Bund Deutscher Heilpraktiker Impressum Bund Deutscher Heilpraktiker Sitemap Bund Deutscher Heilpraktiker Suche Bund Deutscher Heilpraktiker
HomeServiceHP-Recht und GesetzeHP-Berufsordnung

Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH)


Seit 1945 besitzt die Heilpraktikerschaft kein rechtlich verbindliches Standesrecht (Berufsordnung) und keinen einheitlichen Berufsverband mit Zwangsmitgliedschaft mehr. Die ursprünglich verbindliche Berufsordnung (BOH) wurde mit entsprechenden Anpassungen an das neue Selbstverständnis im Jahre 1992 von den sechs Bundesverbänden der Heilpraktikerschaft gleichlautend als Vereinssatzung mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen.


Da diese BOH aber nicht einheitlich für alle Heilpraktiker gilt, vermag sie auch nicht als sogenannte "einheitliche Standesauffassung" eine allgemeine rechtliche Bindungswirkung zu erreichen. Sie hat eher einen "empfehlenden" Charakter. Die nachfolgend abgedruckte BOH-Fassung, soll daher als gemeinsamer Versuch der Wahrung des Berufsbildes einer nach ethischen Grundsätzen orientierten Heilpraktikerschaft dienen. Darüber hinaus entspricht die BOH in Teilbereichen gesetzlichen Geboten beziehungsweise Verboten, beispielsweise dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, dem Heilmittelwerbegesetz und selbstverständlich dem Heilpraktikergesetz. Das früher allgemein unterstellte Werbungsverbot (Art. 8 alter Fassung) ist vom Bundesgerichtshof als nicht verbindlich festgestellt worden.

Da sich jeder Heilpraktiker diese Grundsätze aus eigenem Selbstverständnis und im Interesse des Berufsbildes zu eigen machen sollte, ist diese Berufsordnung im folgenden vollständig wiedergegeben:

Sie gelangen direkt zu den einzelnen Paragraphen per Klick