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HomeQS und ZertifizierungFortbildungszertifikat für HPsInfos zum Zertifikat

Warum ist eine zertifizierte Fortbildung wichtig ?


Eine zertifizierte Fortbildung sichert und unterstützt

  • den Verbraucherschutz
  • das Qualitätsmanagement von HP-Praxen
  • die positive Image-Profilierung des HP-Berufes und der HP-Praxen
  • Ihre Sicherheit in der Tätigkeit als HP
  • die fachliche Weiterentwicklung der Berufsausübung des HP
  • die politische positive Profilierung des Berufsstandes

 

Was heißt "Fortbildungszertifizierung für Heilpraktiker" ?


Das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker ist eine Bescheinigung, die dokumentiert, dass der/die HeilpraktikerIn seiner Fachfortbildungspflicht gemäß Art. 5 der Berufsordnung (BOH) in dem Umfang nachgekommen ist, der für die Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse notwendig ist.


1 Voraussetzungen für die Vergabe eines freiwilligen Fortbildungszertifikates

Das Fortbildungszertifikat wird ausgestellt, wenn die/der in der Dokumentationsstelle registrierte HeilpraktikerIn in 3 Jahren 120 Fortbildungspunkte erworben, dokumentiert und einen Antrag gestellt hat.

Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungspunkt (FP). Dieser entspricht in der Regel einer abgeschlossenen Fortbildungsstunde á 45 Minuten.

Fortbildungspunkte können nur für die Teilnahme an vorher von den genannten Verbänden anerkannten Fortbildungsveranstaltungen erworben werden. Für Fortbildungen der Kategorie 5 gilt dies analog.

 

2 Punktevergabe

Fachfortbildungspunkte (FP) werden nur für von den genannten Verbänden anerkannte Fachfortbildungen vergeben. Pro abgeschlossene Fortbildungsstunde á 45 Minuten kann 1 FP vergeben werden.

3 Grundsätzlich anerkennungsfähige Veranstaltungen

3.1 Fortbildungen die von den beteiligten Verbänden, sowie deren Organisationsgremien (Arbeitskreise, Repräsentanten, Fachfortbildungsleiter) durchgeführt werden und entsprechend gekennzeichnet sind.

 
3.2 Fortbildungen, die mit dem Vermerk "in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH)" durchgeführt werden und entsprechend gekennzeichnet sind.

 
3.3 Fortbildungen von Fachgesellschaften für Heilpraktiker, sowie Heilpraktiker-Berufsverbänden, können auf Antrag des Veranstalters seitens der genannten anerkannt werden, wenn sie die hierfür erforderlichen Kriterien (Zeit-/ Punkteskala) erfüllen.

 
3.4 Fortbildungen privater Veranstalter und/oder Arzneimittelhersteller können auf Antrag des Veranstalters seitens der genannten Verbände anerkannt werden, wenn sie die hierfür erforderlichen Kriterien (Zeit-/ Punkteskala) erfüllen.

 

 

4 Grundsätzlich nicht anerkennungsfähige Fortbildungsveranstaltungen

4.1 Fortbildungen privater Veranstalter und/oder Arzneimittelhersteller, die nicht von den Verbänden anerkannt und entsprechend gekennzeichnet sind.

 
4.2 Fortbildungen mit Themen wie GebüH, Abrechnungspraxis, Kosten und Erlöse, Praxismarketing, Praxismanagement, Praxisführung. Betreffen diese Themen nur einen Teil der Gesamtveranstaltung, werden nur die weiteren Themen bei der FP-Vergabe berücksichtigt.

 
4.3 Veranstaltungen zum Erwerb einer bestimmten Qualifikation (Ausbildungskurse zur Befähigung der Ausübung eines Diagnose- und/oder Therapieverfahrens).

 
4.4 Fortbildungsveranstaltungen, die erkennbar überwiegend wirtschaftlichen Interessen dienen.

 

5 Inkrafttreten

Diese Richtlinien "Fortbildungszertifikat" treten am 01.02.2002 in Kraft.

 

 


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