Zur Chronologie: Nach den unerfreulichen Ereignissen in einer Heilpraktikerpraxis in Brüggen-Bracht, über die wir und viele Medien berichtet haben, wurde deutlich, dass einige Interessengruppen diese Gelegenheit nutzen würden, um den Heilpraktikerberuf wieder einmal pauschal zu diskreditieren. So kam es dann auch.
Die Reaktion der Presse auf die Vorfälle und vor allen Dingen auch die Äußerungen einiger Politiker haben den BDH-Vorstand sehr beunruhigt und uns dazu veranlasst, schnell aktiv zu werden.
Forderung der Gesundheitsministerkonferenz: Mehr Sicherheit für Patienten
Vorangegangen waren die Entschlüsse der letzen Gesundheitsministerkonferenz. In den Konferenzen der Gesundheitsminister der Länder wird seit Jahren immer wieder die Änderung des HP-Gesetzes auf die Tagesordnung gesetzt. Zuletzt war in der 89. Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister im Juni 2016 festgehalten worden, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht mehr den Qualitätserfordernissen und dem Patientenschutz genügen. Folglich wurde die Forderung an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet, die Leitlinien zur Überprüfung der Heilpraktikeranwärter zu überarbeiten und ggf. auszuweiten. Das Ziel war, einerseits den Patientenschutz zu verbessern und andererseits bessere Voraussetzungen für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen zu schaffen.
Der BDH hat das Ergebnis dieser 89. Konferenz als Anlass genommen, sich über die weitere geplante Vorgehensweise zu informieren und bei den verantwortlichen Stellen in den Ministerien unsere Unterstützung und Expertise bei einer eventuellen Neuregelung der Ausbildungsrichtlinien anzubieten.
Die Ereignisse in Brüggen-Bracht, war natürlich Wasser auf die Mühlen der Heilpraktiker-Kritiker. Etliche Politiker unterschiedlicher Parteien äußerten sehr heftige Kritik und stellten unzumutbare und überzogene Forderungen an eine Neuregulierung des Berufs. So stellte die FDP in NRW den Antrag, Heilpraktikern das invasive Arbeiten zu untersagen. Ein sehr prominenter SPD-Politker und „Gesundheitsexperte“ forderte, dass Heilpraktiker nur dann schwerkranke Patienten behandeln sollten, wenn vorab durch einen Arzt eine Abklärung erfolgt ist.
Uns war es wichtig, so schnell wie möglich an dieser Diskussion teilzunehmen und bei den entsprechenden politischen Stellen vorzusprechen. Wir wollten in einem ersten Schritt zur Versachlichung der Diskussion beitragen und haben daher sachbezogen und verantwortungsbewusst die Hintergründe aufbereitet. Wir haben uns auch den notwendigen politischen und gesetzlichen Entwicklung gegenüber offen und kooperationswillig gezeigt. (Interview in der DHZ). Diese Vorarbeiten halfen uns, um vorbereitet das Gespräch mit Vertretern der Politik zu suchen und vor allen auch den kritischen Stimmen selbstbewusst entgegen treten zu können.
Abgewendet: Heilpraktikern sollte verboten werden, invasiv zu arbeiten
Am 23.11.2016 fand eine Anhörung im Landtag NRW statt. Auf einen Antrag der FDP hin, wollte man Heilpraktikern invasive Tätigkeiten untersagen. Dabei hatte man eine kuriose Auswahl an Sachverständigen gewählt: Autorin des Buches „Der Unheilpraktiker“, Anoush Müller, ein Vertreter der Ärztekammer Nordrhein, ein Vertreter der Ärztekammer Westfalen-Lippe, ein Vertreter des Verbandes der Ersatzkassen e.V. und als einziger Interessenvertreter der Heilpraktikerschaft der EFN-European Federation for Naturopathy. Dessen Vorsitzender, Herr Peter Abels, hatte den BDH-Präsidenten Herrn Ulrich Sümper und BDH-Vizepräsident Siegfried Kämper als Sachverständige gebeten, in Vertretung an der Sitzung teilzunehmen. Die Stellungnahmen und Wortbeiträge der anwesenden Sachverständigen waren durchaus geprägt von Unkenntnis bzgl. unserer Berufsausübung und ließen mitunter auch die gebotene Sachlichkeit vermissen. Wenig sachorientiert argumentierte die „sachkundige“ Buchautorin Müller. Ihr Vortrag war im Wesentlichen eine sehr persönliche Schilderung ihrer eigenen HP-Ausbildung, die offensichtlich nicht bis zur HP-Erlaubnis geführt hat.
Erwartungsgemäß argumentierten die Vertreter der Ärztekammern, dass jede Veränderung der Prüfungen oder Überwachung von Praxen durch die Gesundheitsämter, den „Heilpraktikerberuf aufwerten“ und somit das Problem nur noch verschlechtern würde.
Wir haben in sachlichen Ausführungen aufgezeigt, dass es im Grunde keine echten Regelungslücken gibt. Im anlassbezogenen Fall aus Brüggen-Bracht wurden letztlich bestehende Gesetze missachtet, davor ist kein Berufsstand gefeit. Insbesondere konnten wir plausibel darstellen, dass bei Heilpraktikerbehandlungen mit vielen Millionen Patientenkontakten pro Jahr extrem wenige Schadensfälle zu beklagen sind, dass eine so schwerwiegende einschneidende Verbotsaktion nicht angemessen wäre.
Die Frage, ob wir bereit wären, unsere Maßnahmen zur Qualitätssicherung besonders im Rahmen der Ausbildung und Überprüfung zu optimieren, konnten wir ohne Zögern bejahen und somit zur Entspannung der Situation beitragen. Wir arbeiten nachweislich seit vielen Jahren genau an diesen Themen und propagieren sie auch über alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle.
Erfreulicherweise konnten wir feststellen, dass das Bundesgesundheitsministerium den Vorfall in Brüggen-Bracht durchaus besorgt zur Kenntnis genommen hat, jedoch besonnen reagiert hat. Es stuft ihn als Einzelfall und nicht als ein grundsätzliches Problem der Heilpraktikerschaft ein.