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HomeInfos für HP-AnwärterInnenHP-Prüfung

Die Heilpraktiker-Prüfung




Prüfungsinhalte

Die HP-Prüfung umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Die Inhalte sind folgendermaßen umrissen:

  • Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-/Kreislauf Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen sowie der übertragbaren Krankheiten.
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
  • Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Injektions- und Punktionstechniken
  • Deutung grundlegender Laborwerte

 



Prüfungsformalia

Wer HeilpraktikerIn werden will, kommt nicht umhin, sich auch mit Formalitäten zu befassen.

Das beginnt bei der Ausbildung und hört bei der Prüfung auf.
Das Heilpraktikergesetz gibt vor, welche Voraussetzungen zur Prüfungszulassung erfüllt werden müssen: vom Alter über den Mindestschulabschluss bis hin zum polizeilichen Führungszeugnis.

Das Antragsprozedere zur Prüfungszulassung mit allem, was dazugehört (Belegen, Attesten, Gebühren und so weiter) ist für manche ein lästiger Arbeitsschritt.

Manch HPA kümmert sich um letzteres erst, wenn das Ausbildungsende schon abzusehen ist. Eine zusätzliche Belastung zum ohnehin bereits großen Arbeitspensum? Durchaus – aber eine überschaubare Größe, wenn Sie gezielt vorgehen und ein paar wichtige Aspekte bedenken.



Voraussetzungen zur Prüfung

Grundlage für die Regelung der HP-Prüfung sind das Heilpraktikergesetz (HPG) und die dazugehörige Durchführungsverordnung (DV) der Bundesländer.

Ein Antragsteller wird zur Prüfung zugelassen, wenn:

  •  das 25. Lebensjahr vollendet ist (die Ausbildung können Sie natürlich schon vorab beginnen)
  • mindestens eine abgeschlossene Hauptschulausbildung vorliegt
  • ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorliegt
  • ärztlich attestiert ist, dass der Prüfungsanwärter frei von geistigen und körperlichen Krankheiten oder Sucht ist, die ihn an der Berufsausübung hindern würden

Übrigens können auch alle EU-Bürger die HP-Überprüfung in Deutschland absolvieren. Die frühere Regelung, dass Absolventen die deutsche Staatsbürgerschaft haben müssen, ist nicht mehr gültig.

Tipp: Ein polizeiliches Führungszeugnis muss aktuell sein. Es wird von der ausstellenden Behörde direkt an das Prüfungsamt geschickt. Leider dauert das gelegentlich. länger und ist dann bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung noch nicht da. Machen Sie sich deshalb jedoch keine Sorgen, denn die Prüfungsämter kennen diesen Umstand begnügen sich damit, dass die Beantragung des Führungszeugnisses per Gebührenbeleg nachgewiesen werden kann.



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Kosten für Ausbildung und Prüfung

Eine seriöse Kalkulation der Ausbildungskosten muss die persönlichen Ausgangsbedingungen der SchülerInnen berücksichtigen. Deshalb variieren die realen Kosten. 


Neben den sehr variablen Kosten für die Ausbildung selbst, müssen Sie mit folgenden Kostenpositionen für die Überprüfung rechnen:

  • Gebühren für Zeugnisse und Atteste
  • Anmeldegebühren für die schriftliche Prüfung
  • Ggf. Gebühren für einen abschlägigen Bescheid nach einem nicht bestandenen schriftlichen Teil
  • Ggf. Gebühren für die mündlich-praktische Überprüfung nach bestandener Klausur
  • Häufig Spesenanteile für den/die Beisitzer
  • Gebühr für die Zulassung als Heilpraktiker nach bestandener Prüfung
  • oder aber Gebühren für den abschlägigen Bescheid
  • Ein Zurücktreten vom zugesagten Termin ist in aller Regel ebenfalls gebührenpflichtig.

Zusammengenommen müssen Sie bei einem Bestehen im ersten Anlauf mit rund 350-600,- Euro kalkulieren. Der bundesdurchschnittliche Kostenaufwand liegt bei rund 480,- Euro für eine im ersten Anlauf komplett bestandene Prüfung.

Förderung und Steuererklärung

Eine Förderung durch z.B. die Agentur für Arbeit und die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten sollten Sie unmittelbar klären, weil hierzu keine allgemeinen Aussagen zu machen sind. Die Einstufung der Aufwendungen als Werbungskosten, Aus- oder Fortbildungskosten bzw. Sonderausgaben variiert je nach beruflicher Ausgangssituation und Ansicht des zuständigen Finanzamtes.

Wenn Sie Aufwendungen steuerlich geltend machen können, dann fallen hierunter nicht allein die Kursgebühren, sondern auch Lernmaterial wie Bücher und CDs, Fachzeitschriften, Fotokopierkosten, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder zur Lerngruppe und auch die Prüfungsgebühren. In besonderen Fällen können sogar Übernachtungskosten bei einem Fachseminar oder Kosten für die Kinderbetreuung zum Steuerabzug beitragen.



Prüfungsämter

  • Gesundheitsämter, die die Prüfung abnehmen. Bundesweit...
  • Prüfungsämter in NRW...
  • Welches Prüfungsamt ist zuständig?
  • Für welches Amt entscheiden?

 

Bundesweit...

Die Regelungen für die verwaltungstechnische Abwicklung der Prüfung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Je nach Bundesland oder gar Regierungsbezirk können unterschiedliche Ämter zuständig sein, um Ihren Antrag entgegenzunehmen. Meist sind es die örtlichen Ordnungsämter, Gesundheitsämter des Regierungsbezirks oder der Landkreise, das Landratsamt oder die Kreisverwaltung oder direkt die prüfenden Gesundheitsämter vor Ort. Wir empfehlen Ihnen, einfach beim anvisierten Gesundheitsamt anzurufen und den formalen Weg abzufragen. In den meisten Fällen steht ein Antrags- oder Merkblatt zur Verfügung, das Ihnen dann zugeschickt wird.

 

In NRW...

Die Durchführung der Überprüfungen ist in NRW zum Teil an einigen Gesundheitsämtern zentralisiert worden. Die Prüfungen finden hier jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober statt.

  • GA Dortmund für den Regierungsbezirk Arnsberg
    (Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Unna und die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne)
  • GA Köln für den Regierungsbezirk Köln
    (Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen)
  • GA Krefeld für den Regierungsbezirk Düsseldorf
    (Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Wesel und die kreisfreien Städte Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Mühlheim, Oberhausen, Remscheid - mit Ausnahme der Städte Düsseldorf, Essen, Solingen und Wuppertal)
  • GA Minden-Lübbecke für den Regierungsbezirk Detmold
    (Kreis Höxter, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Lippe in Detmold, Kreis Paderborn, Kreis Minden-Lübbecke und die kreisfreie Stadt Bielefeld)
  • GA Recklinghausen für den Regierungsbezirk Münster
    (Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Kreis Warendorf und die kreisfreien Städte Gelsenkirchen und Münster; eine Ausnahme bilden drzeit noch die Kreise Borken und Steinfurt sowie der Stadt Bottrop)


Welches Prüfungsamt ist zuständig?

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Prüfung dort abgelegt werden muss, wo der HPA eine Niederlassung plant. Dieser Umstand ist immer wieder Grund für Verunsicherung. Die Zuständigkeiten werden nämlich durchaus sehr variantenreich beurteilt: einige Prüfungsämter sehen sich dann als zuständig an, wenn der Prüfling (laut Einwohnermeldeamt) in ihrem Einzugsbereich wohnt. Andere möchten eine Niederlassungsabsicht belegt sehen durch eine schlüssige Begründung oder gar Mietverträge für Praxisräume. Anderen reicht das Kreuzchen an der entsprechenden Frage des Antragsformulars und es gibt sogar ein Gesundheitsamt, dass einen regelrechten „Prüfungstourismus“ fördert. Daneben gibt es zentrale Prüfungsämter, die für größere Einzugsbereiche zuständig sind (siehe oben).

Diskussionen um eine geplante allgemeine Zentralisierung gibt es immer wieder; sie sind bislang noch ohne klare Perspektive. Seit 1992 wurden die Prüfungen jedoch nach sogenannten „Leitlinien“ der Bundesregierung inhaltlich vereinheitlicht. Heute schon beteiligen sich bundesweit zahlreiche Gesundheitsämter an einer zentralen Klausur. In Bayern und Baden-Württemberg sind die Prüfungen zentralisiert.

 

Für welches Amt entscheiden Sie sich?

Ganz genau genommen haben Sie natürlich wenig Entscheidungsspielraum, für welches Prüfungsamt Sie sich entscheiden, schließlich ist das, wie angedeutet, gesetzlich geregelt. Gleichwohl kann nicht von Ihnen erwartet werden, dass Sie sich unbedingt dort niederlassen wollen, wo Sie jetzt wohnen oder bereits eine Praxis anmieten, wenn die Prüfungen (und evtl. weitere Ausbildungsschritte) erst noch bevor stehen. Sie entscheiden sich also weitgehend selbst.

Nun sind die verschiedenen Gesundheitsämter immer wieder mit einem unterschiedlichen Image belegt: da wird dem einen nachgesagt, es würde „mit unglaublich unfreundlichen Prüfern arbeiten“, dem anderen attestiert, dass „man es dort locker schaffen könne“. Natürlich hat jedes (Vor)urteil einen Boden, auf dem es gewachsen ist, wir möchten aber dennoch empfehlen, jeglichen Berichten mit einer gesunden Skepsis zu begegnen. Die Bewertungen von Prüfungsämtern haben nur einen begrenzten Gebrauchswert, denn sie sind nach unseren Erfahrungen in hohem Maße geprägt durch sehr persönliche Erfahrungen und Erwartungen. Das betrifft sowohl die Persönlichkeit der Prüfer als auch deren Art, Sie durch die Prüfungssituation zu leiten. Was für die eine gut ist, kann für den anderen katastrophal sein. Zudem müssen Sie bedenken, dass manche Gesundheitsämter verschiedene Prüfer und Prüferteams stellen und sich das Gebaren einzelner Prüfer auch verändern kann – etwa, wenn sie neu in dieser Funktion sind und sich inhaltlich und persönlich erst in diese Rolle einfinden müssen. Kurzum: hören Sie sich durchaus um, wie sich Prüfungsämter Ihrer möglichen Wahl darstellen, aber relativieren Sie diese Berichte bevor Sie am „Prüfungstourismus“ teilnehmen. Es ist wie beim Urlaubstourismus – nicht jede Inselempfehlung trifft auf ungeteilte Sympathie.

Meist bekommen Sie zwei bis sechs Wochen vor dem Termin der Klausur eine Einladung.


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