Darf ein Heilpraktiker jede Erkrankung behandeln?

Nein. Neben der selbstverständlichen Sorgfaltspflicht gibt es Behandlungsverbote für Heilpraktiker z. B. im Bereich bestimmter Infektionskrankheiten, sexuell übertragbaren Erkrankungen, Mund-/Zahn- oder Kiefererkrankungen u.a. Daneben gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die die Tätigkeiten eines Heilpraktikers begrenzen. So darf er Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse z. B. nicht krankschreiben. Auch das Arbeiten mit Krankheitserregern, das Röntgen, Geburtshilfe (außer im Notfall) und Schwangerschaftsabbruch sind neben weiteren nicht gestattet.