Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Leistungen von Heilpraktikern grundsätzlich nicht. So kann der Heilpraktiker Ihnen auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben oder Sie „krankschreiben“. Ausnahmen bestehen, wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse eine freiwillige Zusatzversicherung vereinbart haben. Welche Kosten die jeweilige Gesellschaft übernimmt, ist vertragsabhängig sehr unterschiedlich.