Grüne: Kompromiss im Homöopathie-Streit

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Im September hatte der Grünen-Politiker Tim Demisch einen Antrag an die kommende Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen mit dem Titel „Echter Patient*innenschutz: Bevorteilung der Homöopathie beenden!“ eingereicht. Dem folgten drei weitere Anträge anderer Mitglieder der Partei, in denen ebenfalls die Homöopathie und die Patientensicherheit thematisiert wurden. Allerdings sprachen sich diese Anträge für den den Erhalt der Homöopathie im Gesundheitswesen aus. Es brach ein interner Streit mit immer neuen Änderungsanträgen aus.

Da die Parteispitze befürchtete, dass die Diskussion über das Thema den Bundesparteitag sprengen könnte und sie wohl auch die Sprengkraft dieses Thema bei ihren Wählern sah, hat sie sich in die Diskussion eingeschaltet. Nach einigem Hin und Her hat man sich nun darauf geeinigt, erst auf dem Parteitag im November 2020 zu entscheiden, ob homöopathische Arzneien weiterhin von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden sollen.

Als Kompromiss liegt nun ein Antrag mit der Forderung vor, eine Kommission einzurichten, die die Position der Grünen nicht nur zu Homöopathie, sondern vielmehr zur Frage eines wissenschaftsbasierten und ethischen Gesundheitssystems und der grundsätzlichen Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit durch die Gesetzliche Krankenkasse ausarbeiten soll.

In der Kommission sollen die wissenschafts- und gesundheitspolitische Abgeordnete sitzen, Vertreter der Gesundheitsministerien der Länder, Vertreter verschiedener Bundesarbeitsgemeinschaften der Grünen, der Bundesvorstand und die Antragsteller. Die Kommission kann zudem „externe Experten“ bei ihrer Arbeit hinzuziehen.

Quelle

Den endgültigen Antrag finden Sie hier.