Stellungnahme von Hevert-Arzneimittel
Seit Monaten beobachtet Hevert-Arzneimittel mit Sorge, wie in Deutschland in den sozialen Medien, aber auch in der Presse und im Fernsehen gegen die Homöopathie gehetzt wird. Alle Studien, welche die Wirksamkeit der Homöopathie beweisen, werden dabei ignoriert oder schlecht geredet. Homöopathische Arzneimittel stellen nur einen Teil des breiten Hevert-Sortiments dar, neben pflanzlichen und schulmedizinischen Präparaten. Seit Firmengründung 1956 ist das Familienunternehmen jedoch eng mit der durch Pastor Emanuel Felke begründeten Komplexmittel-Homöopathie verbunden.
Mit Sorge sieht Hevert, dass in anderen Ländern wie Großbritannien wegen unbegründeter Diskreditierungen die Politik mit gesetzlichen Einschränkungen gegen Homöopathie vorgeht. Damit dies nicht auch in Deutschland, dem Mutterland der Homöopathie, geschieht, geht Hevert nun auch auf juristischem Weg gegen ungerechtfertigte Diskreditierungen von Homöopathie vor.
Die von Frau Dr. Grams in der Rheinpfalz (03. Mai 2019) geäußerte Behauptung – Homöopathika wirkten nicht über den Placebo-Effekt hinaus – ignoriert sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse aus Studien als auch staatliche Zulassungsverfahren, wie beispielsweise die Nachweispflicht der Wirksamkeit von homöopathischen Arzneimitteln in verschiedenen Indikationen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Basierend auf diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen stellt die von Frau Dr. Grams aufgestellte Behauptung eine falsche Tatsachenbehauptung dar. Wir sehen es als unsere Verantwortung, gegen solche Diskreditierungen der Homöopathie entschlossen vorzugehen.
Zudem machte Prof. Dr. Glaeske in der ARD-Sendung „Lebensmittelcheck mit Tim Mälzer“ eine ähnlich verallgemeinernde Aussage wie Frau Dr. Grams. Prof. Dr. Glaeske behauptete: „Das macht wahrscheinlich gar nichts. Es ist immerhin ein homöopathisches Mittel und bei homöopathischen Mitteln fehlt bisher grundsätzlich bei allen Mitteln, die homöopathisch daherkommen, ein Wirksamkeitsnachweis.“ Als Reaktion auf unser juristisches Vorgehen und den Verweis auf eine notwendige Differenzierung zwischen vom BfArM registrierten und zugelassenen homöopathischen Arzneimitteln hat uns Prof. Dr. Glaeske schriftlich zugesichert, diese Differenzierung in Zukunft bei öffentlichen Stellungnahmen zu berücksichtigen. Wir stehen seitdem mit Prof. Glaeske in Kontakt.
Weitere Unterlassungserklärungen haben wir nicht beantragt. Wir bemühen uns lediglich um einen konstruktiven Austausch mit dem Journalisten Bernd Kramer, der in seinem Artikel „Das weiße Nichts“ (taz, 05. März 2019) homöopathische Arzneimittel als „Nichts“ bzw. wirkungslos darstellt.
Wir möchten betonen, dass Wahl- und Meinungsfreiheit demokratische Grundrechte sind und nach unserem Verständnis gehören dazu auch Therapiefreiheit und -vielfalt in der Medizin. Als solches begrüßen wir eine wissenschaftlich fundierte und faktenbasierte Diskussion zu jeder Zeit, denn wir erachten homöopathische Arzneimittel als integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Wir bitten aber auch um Verständnis, dass wir gegen falsche Tatsachenbehauptungen, die unser Geschäftsfeld betreffen, vorgehen und um Richtigstellung bemüht sind.