Wer darf eigentlich Labortests durchführen und wer nicht?
Das regeln in Deutschland mehrere Gesetze, und eines davon wird gerade reformiert, nämlich das „Gesetz über technische Assistenten in der Medizin“, kurz MTA-Gesetz, von 1993. Dieses regelt die Ausbildung und die Zuständigkeiten der medizinisch-technischen Assistentinnen/Assistenten (MTA) und damit auch, wer ihre Arbeit, also Laboranalysen, durchführen darf. Das Wichtige hierbei: Dieses Gesetz betrifft auch Heilpraktiker, wenn sie Blut und Urin ihrer Patienten selbst untersuchen oder eine Urin- oder Blutanalyse beauftragen wollen. Ärzteverbänden ist das schon lange ein Dorn im Auge, und sie wollen den Heilpraktiker-Paragrafen im Zuge der Reform abschaffen. Sie könnten damit Erfolg haben, wie der aktuelle Referentenentwurf zum Gesetz zeigt. Denn inzwischen ist der Heilpraktiker im Referentenentwurf zum Reformgesetz nicht mehr unter den Berufsgruppen genannt, die Labortests anweisen dürfen.
Damit dies nicht so kommt, setzt sich der Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. gemeinsam mit den anderen Verbänden der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften derzeit dafür ein, diese Entwicklung noch zu stoppen.