Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt: Was denken Parteien über den Heilpraktikerberuf

27.05.2021 - Am 6. Juni 2021 finden in Sachsen-Anhalt Landtagswahlen statt. Die Sprecherin der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften, Elvira Bierbach, hat deshalb die Gesundheitspolitischen Sprecher bzw. die Geschäftsstellen der jeweiligen Landtagsfraktionen angeschrieben und ihnen Fragen zum Heilpraktikerberuf gestellt.

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Nicht alle Parteien haben – trotz Nachfragen – bisher reagiert, aber Sie finden im Folgenden die eingegangenen Antworten, nach Alphabet sortiert.

Wahl-Check Sachsen-Anhalt

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Welche Bedeutung haben Ihrer Meinung nach die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker jetzt und zukünftig für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung?

Heilpraktiker*innen bereichern unser Gesundheitssystem und sichern eine wünschenswerte Methodenvielfalt. Die von Heilpraktiker*innen geleistete Verbindung von schulmedizinischen und komplementärmedizinischen Verfahren erachten wir als wertvoll, denn im Krankheitsfall ist es für viele Patient*innen sicherlich wichtig, dass sie selbstbestimmt zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien entscheiden können. Im Rahmen der von uns angestrebten Einführung kommunaler Gesundheitskonferenzen hat auch die Heilpraktikerschaft ihren Platz.

Wie schätzen Sie die Wichtigkeit der Heilpraktikerschaft in Regionen mit (Haus-) Ärztemangel ein?

Die Heilpraktikerschaft kann sicherlich eine bedarfsgerechte Versorgung mit Hausärzt*innen nicht ersetzen. In Fällen, bei denen eine ärztliche Behandlung angezeigt ist, sollte ein „Ausweichen“ auf die Heilpraktikerschaft vermieden werden. Hier setzen wir auf Transparenz und Verantwortung der Heilpraktiker*innen unabhängig vom Versorgungsgrad mit Hausärzt*innen ihre Klienten zu versorgen und bei Bedarf einen Arztbesuch anzuregen. Denn gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen darf keine notwendige schulmedizinische Behandlung verschleppt werden. In anderen Worten die Wichtigkeit bzw. der Wert der Heilpraktikerschaft besteht unabhängig von einem etwaigen Ärztemangel.

Wie können aus Ihrer Sicht die politische Position des Heilpraktikerberufs und seine Berufsausübung gestärkt werden?
Die Berufsausübung kann und sollte durch bundeseinheitliche Regelungen zu Inhalt, Struktur und Dauer der Ausbildung gestärkt werden. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Heilpraktikerberuf stammen noch aus dem Jahr 1939. Daher ist eine entsprechende Modernisierung für eine Stärkung des Heilpraktikerberufs angezeigt.

Welche Unterstützung wünschen Sie sich bei den anstehenden Reformvorhaben von den Heilpraktikerverbänden – beispielsweise zu den Themen Heilpraktikergesetz, Ausbildung, Praxisausübung?
Im Zuge der Reformvorhaben setzen wir auf einen regen Austausch mit den Fachverbänden, um deren Einschätzungen und Positionen erwachsen aus der direkten Praxis mit den Patient*innen aufgreifen zu können.

Wie stehen Sie zu den folgenden Aussagen? Wir bitten um Ihre Positionierung mit „Ja“ oder „Nein“ und ggf. um einen kurzen Kommentar:

Der Heilpraktiker für Psychotherapie soll erhalten bleiben.
Ja.

Heilpraktiker*innen sollen auch weiterhin invasive Verfahren anwenden dürfen. (Die dabei gleichermaßen für Heilpraktiker*innen wie für Ärzt*innen vorgeschriebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Hygiene sind selbstverständliche Voraussetzung.)
Ja. Aus unserer Sicht sollte es keine generellen Kompetenzvorbehalte für bestimmte Berufsgruppen geben. Voraussetzung für die Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben in der Patientenversorgung ist der Erwerb hierfür erforderlicher fachlicher Kenntnisse.

Wir unterstützen die Therapievielfalt und Therapiefreiheit des Heilpraktikerberufes in seiner jetzigen Form.
Ja.

Kilian Metzkow – Team Öffentlichkeitsarbeit
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt

Christlich Demokratische Union Deutschlands

Welche Bedeutung haben Ihrer Meinung nach die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker jetzt und zukünftig für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung?
Heilpraktiker*innen ergänzen das Angebot der Gesundheitsversorgung und gehören für mich selbstverständlich mit zu diesem dazu. Daher ist ihr Beitrag jetzt und für die Zukunft für die notwendige Versorgung der Bevölkerung mit gesundheitlichen Dienstleistungen unverzichtbar.

Wie schätzen Sie die Wichtigkeit der Heilpraktikerschaft in Regionen mit (Haus-) Ärztemangel ein?

Einige Angebote von Hausärzt*innen können sicher auch von Heilpraktiker*innen erbracht werden. Wir brauchen aber auch ausreichend Hausärzte. Bereits jetzt sind fast 300 Hausarztstellen nicht besetzt in Sachsen-Anhalt. Wir setzen auf ein gutes Miteinander von Haus- und Fachärzten und der Heilpraktikerschaft.

Wie können aus Ihrer Sicht die politische Position des Heilpraktikerberufs und seine Berufsausübung gestärkt werden?
Durch die Verdeutlichung der Bedeutung des Heilpraktikerberufes und der gegenseitigen Bereitschaft aller Beteiligten die verschiedenen Positionen zur Kenntnis zur nehmen um nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.

Welche Unterstützung wünschen Sie sich bei den anstehenden Reformvorhaben von den Heilpraktikerverbänden – beispielsweise zu den Themen Heilpraktikergesetz, Ausbildung, Praxisausübung?

Als Politiker brauche ich entsprechende Informationen, die Formulierung eines Forderungskataloges und eine kritisch konstruktive Begleitung des Prozesses.

Wie stehen Sie zu den folgenden Aussagen? Wir bitten um Ihre Positionierung mit „Ja“ oder „Nein“ und ggf. um einen kurzen Kommentar:

Der Heilpraktiker für Psychotherapie soll erhalten bleiben.
Ja.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollen auch weiterhin invasive Verfahren anwenden dürfen. (Die dabei gleichermaßen für HeilpraktikerInnen wie für ÄrztInnen vorgeschriebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Hygiene sind selbstverständliche Voraussetzung.)
Ja, wenn die in der Frage benannten Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dabei setze ich auf einen Dialog der Heilpraktiker*innen  sowie Ärzteschaft um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden.

Wir unterstützen die Therapievielfalt und Therapiefreiheit des Heilpraktikerberufes in seiner jetzigen Form.
Ja.

Tobias Krull MdL – Sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

Freie Demokratische Partei

Welche Bedeutung haben Ihrer Meinung nach die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker jetzt und
zukünftig für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung?

Aktuell ist die Anerkennung der Heilpraktikerschaft durch die heterogene Berufsausübung beeinträchtigt. Das Potential, die Unterversorgung im ländlichen Raum teilweise aufzufangen,
besteht, muss aber durch entsprechende Voraussetzungen (einheitl. Prüfungen und Ausbildungsverordnung) gestärkt werden.

Wie schätzen Sie die Wichtigkeit der Heilpraktikerschaft in Regionen mit (Haus-) Ärztemangel ein?

Die Heilpraktikerinner und Heilpraktiker können bei entsprechender Ausbildung einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung beitragen. Als Grundlage hierfür erachten wir jedoch ein eine einheitlich geregelte Ausbildungsverordnung, die damit für eine flächendeckend vergleichbare Qualität sorgen würde.

Wie können aus Ihrer Sicht die politische Position des  Heilpraktikerberufs und seine Berufsausübung gestärkt werden?

Auch bei diesem Aspekt sei angemerkt, dass eine einheitliche Ausbildung ein Instrument der Qualitätssicherung darstellen würde. Einheitliche Prüfungsanforderungen und offiziell anerkannte
Ausbildungsstätten würden nicht nur den Patienten und Patientinnen die Sicherheit verschaffen, ihre Versorgung in gute Hände zu legen. Nicht zuletzt würde die staatliche Anerkennung des
Berufes für Rechtssicherheit und klare rechtliche Rahmenbedingungen sorgen.

Welche Unterstützung wünschen Sie sich bei den anstehenden Reformvorhaben von den Heilpraktikerverbänden – beispielsweise zu den Themen Heilpraktikergesetz, Ausbildung, Praxisausübung?

Bestehende Ausbildungsstätten sollten sich an Qualitätsmanagementverfahren beteiligen, sodass eine offizielle Anerkennung zum Ausbildungsinstitut erfolgen kann. Die Heilpraktikerschaft sollte nachhaltig für ihren Stellenwert einstehen, den sie zur Besserung der Versorgungslage beitragen könnten. In der Ärzteschaft sollten Vorurteile abgebaut werden, dies würde sich sicherlich aber im Zuge der staatlichen Anerkennung verbessern. Um eine ganzheitliche Patientenbetreuung zu gewährleisten, bedarf es eines engen Austausches zwischen Arzt/Ärztin und Heilpraktiker/Heilpraktikerin. Denn eines eint alle medizinischen Berufe: Den Mittelpunkt bildet das Wohl der Patient*innen.

Wie stehen Sie zu den folgenden Aussagen? Wir bitten um Ihre Positionierung mit „Ja“ oder „Nein“ und ggf. um einen kurzen Kommentar:

Der Heilpraktiker für Psychotherapie soll erhalten bleiben.
Ja, als Ergänzung der Versorgungslandschaft kann eine psychotherapeutische Versorgung durch Heilpraktiker erfolgen, insbesondere angesichts des enormen Bedarfs. Als
Voraussetzung sehen wir jedoch auch hier eine staatlich anerkannte Ausbildung nach einheitlichen Anforderungen, um entsprechende Qualitätsansprüche einzuhalten. Hierbei gilt es, konkret festzulegen, welche Therapieformen angeboten werden können, sodass
beispielsweise die sozialrechtlich anerkannten Formen den psychiatrischen und psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen vorbehalten bleiben, während die Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen intergrative psychotherapeutische Verfahren vornehmen.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollen auch weiterhin invasive Verfahren anwenden dürfen. (Die dabei gleichermaßen für HeilpraktikerInnen wie für ÄrztInnen vorgeschriebenen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Hygiene sind selbstverständliche Voraussetzung.)

Bedingt, nur sofern entsprechende Lehrinhalte flächendeckend vermittelt werden und diese auch staatlich anerkannt geprüft werden.

Wir unterstützen die Therapievielfalt und Therapiefreiheit des Heilpraktikerberufes in seiner jetzigen Form.

Grundsätzlich unterstützen die Freien Demokraten freiheitliche Bestrebungen immer, jedoch müssen diese zwingend den an den Beruf gestellten Qualitätsanforderungen entsprechen und
auf die Grundlage einer anerkannten Ausbildung fußen.

i.A. Diana Smoger FDP Sachsen-Anhalt – Landesgeschäftsstelle

DIE LINKE

Welche Bedeutung haben Ihrer Meinung nach die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker jetzt und zukünftig für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung?

Es ist wichtig, dass es eine Betreuung von Patient*innen neben dem klassischen Medizinbetrieb gibt. Hierbei steht der Nutzen für die Patient*innen verbunden mit einem Anspruch auf nachgewiesenermaßen sinnvolle Behandlungen im Vordergrund.

Wie schätzen Sie die Wichtigkeit der Heilpraktikerschaft in Regionen mit (Haus-) Ärztemangel ein?

Heilpraktiker*innen können den Mangel an Ärzt*innen nicht kompensieren. Die Patient*innen müssen die Art der Therapie frei wählen können. Sie dürfen nicht durch einen Mangel dazu veranlasst werden, Heilpraktiker*innen in Anspruch zu nehmen, wenn dies nicht ihrem Behandlungswunsch entspricht. Die Versorgung mit Ärzt*innen – auch in den ländlichen Regionen – bleibt eine zentrale Herausforderung für das gesamte Gesundheitssystem.

Wie können aus Ihrer Sicht die politische Position des Heilpraktikerberufs und seine Berufsausübung gestärkt werden?

Es muss eine ehrliche und offene Debatte über die Chancen und Möglichkeiten einer komplementären Medizin geführt werden. Dabei muss auch diskutiert werden, an welchen Stellen es bei der Ausbildung und Zulassung von Heilpraktiker*innen noch Verbesserungspotential gibt.

Welche Unterstützung wünschen Sie sich bei den anstehenden Reformvorhaben von den Heilpraktikerverbänden – beispielsweise zu den Themen Heilpraktikergesetz, Ausbildung, Praxisausübung?

Bei den Reformvorhaben ist es wichtig und zielführend, wenn alle Akteur*innen von Beginn an aktiv in den Diskussionsprozess einbezogen werden, damit die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen vertreten und berücksichtigt werden können.

Wie stehen Sie zu den folgenden Aussagen? Wir bitten um Ihre Positionierung mit „Ja“ oder „Nein“ und ggf. um einen kurzen Kommentar:

Der Heilpraktiker für Psychotherapie soll erhalten bleiben.

Ja, unter der Prämisse, dass die Patient*innen-Sicherheit nicht gefährdet ist, d.h. dass Patient*innen umfassend beraten werden und sinnvolle medizinische Behandlungen nicht unterbleiben – es sei denn, die Betroffenen haben sich ausdrücklich und informiert dagegen entschieden.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollen auch weiterhin invasive Verfahren anwenden dürfen. (Die dabei gleichermaßen für HeilpraktikerInnen wie für ÄrztInnen vorgeschriebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Hygiene sind selbstverständliche Voraussetzung.

Wenn sich Menschen in Behandlung begeben – ob nun in medizinische, therapeutische oder heilpraktische -, müssen sie darauf vertrauen können, dass die Behandelnden zur Ausübung der Behandlungsmethode befähigt sind. Die Gefahr einer Schädigung der Patientinnen und Patienten aufgrund handwerklicher Fehler muss minimiert sein – unabhängig von der Therapierichtung. Besonders wichtig sind daher einheitliche Ausbildungsinhalte, die diesem Anspruch gerecht werden, sowie eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Dies gilt nicht nur für Ärzt*innen, sondern auch Physiotherapeut*innen, Psychotherapeut*innen und andere Gesundheitsberufe. Die Heilpraktikerprüfung umfasst keine praktischen Fertigkeiten, die etwa zur Anwendung invasiver Methoden notwendig sind. Bis diese Voraussetzungen für Heilpraktiker*innen ausreichend geregelt sind, sollten die erlaubten Methoden unter Berücksichtigung der Patientent*innen-Sicherheit beschränkt werden.

Wir unterstützen die Therapievielfalt und Therapiefreiheit des Heilpraktikerberufes in seiner jetzigen Form.

Ja. Patientinnen und Patienten sollten ein Recht auf freie Wahl der Therapierichtung haben. Voraussetzung dafür ist, dass sie einerseits umfassend über alternative Formen der Therapie unterrichtet sind, andererseits durch die Behandlung nicht gefährdet werden und sinnvolle medizinische Behandlungen nicht unterbleiben – es sei denn, die Betroffenen haben sich ausdrücklich und informiert dagegen entschieden.

Monika Krüger
DIE LINKE. Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle

Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD)

  • Welche Bedeutung haben Ihrer Meinung nach die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker jetzt und zukünftig für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung?
  • Wie schätzen Sie die Wichtigkeit der Heilpraktikerschaft in Regionen mit (Haus-)Ärztemangel ein?
  • Wie können aus Ihrer Sicht die politische Position des Heilpraktikerberufs und seine Berufsausübung gestärkt werden?
  • Welche Unterstützung wünschen Sie sich bei den anstehenden Reformvorhaben von den Heilpraktikerverbänden – beispielsweise zu den Themen Heilpraktikergesetz, Ausbildung, Praxisausübung?

Fragen werden zusammen beantwortet:

Alternative Heilmethoden wie Naturheilkunde, Traditionelle Chinesische Medizin, Akupunktur, Homöopathie oder auch Osteopathie, die oft von Heilpraktiker*innen angewendet werden, haben an Bedeutung für Patient*innen gewonnen und werden von ihnen auch nachgefragt. Komplementärmedizinische Behandlungsmethoden sind Bestandteil der medizinischen Praxis. Da für uns der Patient*innenschutz an erster Stelle bei allen gesundheitspolitischen Überlegungen steht, sehen wir große Bedarfe für die wissenschaftliche Begleitung von komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden und auch für die Regulierung des Zugangs in die Patient*innenversorgung.

Wir setzen uns dafür ein, das Behandlungsspektrum von Heilpraktiker*innen im Sinne des Patient*innenschutz einer Begutachtung zuzuführen. Aus unserer Sicht besteht Regulierungs- und Reformbedarf. Im Jahr 2018 sind Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen in Kraft getreten. Diese ist Grundlage für die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten und Grundlage für die Entscheidung, ob es Einwände zur Ausübung der Heilkunde durch die betreffende Person gibt die zur Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung oder der sie aufsuchenden Patient*innen führen. Wir begrüßen eine Reform und Vereinheitlichung der Heilpraktiker*innenausbildung mit wissenschaftlicher Ausbildung und Prüfung, denn die bisherige Berufsordnung, die lediglich für die Mitglieder der
Heilpraktikerverbände Wirkung entfaltet, halten wir für nicht ausreichend.

Wir haben mit der Landarztquote ein Instrument eingeführt, das langfristig die ambulante ärztliche Versorgung auf dem Land sichern soll. Wir brauchen aber mehr Medizinstudierende, um den Bedarf zu decken, wenn viele ältere Ärzt*innen aus dem Beruf ausscheiden. Darüber hinaus müssen die Kommunen auf dem Land attraktive Wohn- und Arbeitsorte für Mediziner*innen sein , um so eine eigene Sogwirkung der ländlichen Räume zu entwickeln. Darüber hinaus muss nach unserer Auffassung die Delegation ärztlicher Leistungen zukünftig eine stärkere Rolle einnehmen. So kann der Bedarf an medizinischen Leistungen besser auf unterschiedliche Professionen verteilt werden (Stichwort Gemeindeschwester).

Wir wollen zudem den ambulanten Bereich weiter öffnen und stärken. Wir sehen insbesondere in den medizinischen Versorgungszentren (MVZ) eine Möglichkeit, jungen Ärzt*innen attraktive berufliche Perspektiven zu bieten. Durch ein Anstellungsverhältnis wird so den bereits erwähnten veränderten Anforderungen an den Beruf Rechnung getragen.

Wie stehen Sie zu den folgenden Aussagen? Wir bitten um Ihre Positionierung mit „Ja“ oder „Nein“ und ggf. um einen kurzen Kommentar:

Der Heilpraktiker für Psychotherapie soll erhalten bleiben.

Keine Positionierung.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollen auch weiterhin invasive Verfahren anwenden dürfen. (Die dabei gleichermaßen für Heilpraktiker*innen wie für Ärzt*innen vorgeschriebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Hygiene sind selbstverständliche Voraussetzung.)
Nein.

Wir unterstützen die Therapievielfalt und Therapiefreiheit des Heilpraktikerberufes in seiner jetzigen Form.
Ja, wenn der Patientenschutz gewährleistet ist.

Dr. Katja Pähle, Fraktionsvorsitzende der SPD Sachsen-Anhalt

Noch unentschieden?

 

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