Umfassendes Gutachten zum Heilpraktikerrecht
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte 2019 das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts hätte. Das Gutachten ist nun erschienen und unter folgenden Link abrufbar.
Das mehr als 300 Seiten umfassende Gutachten beleuchtet die Thematik sehr ausführlich. Es analysiert Hintergründe, wie die Geschichte des Berufsstands, den Heilkundebegriff, den Begriff der Alternativmedizin und den derzeitigen rechtlichen Status Quo auch in Hinblick auf den sektoralen Heilpraktiker. Darüber hinaus zeigt es rechtliche Möglichkeiten auf, wie nach Einschätzung von Prof. Stock das Heilpraktikerrecht und -wesen verändert werden könnte. Stock führt an, dass für seine Analyse die entscheidenden Maßstäbe das Verfassungsrecht, speziell die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Leben, das Selbstbestimmungsrecht und nicht zuletzt die Berufsfreiheit gewesen seien.
Abschaffung des Heilpraktikerberufs ist keine Option
Die gute Botschaft vorweg: Professor Stock teilt die Ansicht des BDH-Gutachters Professor Helge Sodan, dass für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs derzeit keine rechtliche Grundlage existiere.Eine Abschaffung des Berufs würde einen massiven Eingriff in die Berufswahlfreiheit bedeuten, „der nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut und nur dann in Betracht käme, wenn keine anderen, milderen Mittel der Gefahrenbeseitigung in Betracht kämen“. Derartige Umstände lägen nicht vor.