Großer Erfolg: Heilpraktiker dürfen weiterhin Laborleistungen delegieren oder durchführen

01.02.2021 - Mit einem Änderungsantrag der Regierungskoalition zum MTA-Reformgesetz stoppte der Bundestag am 28.01.2021 eine zuletzt geplante Einschränkung der Tätigkeit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern im Bereich der Laborleistungen. Damit bleibt die Rechtslage für uns unverändert. Dies ist ein Erfolg für die gemeinsamen Bemühungen der Berufsverbände, die sich massiv für den Erhalt des Status quo eingesetzt und dabei erfreulicherweise insbesondere von der CDU/CSU Unterstützung erfahren haben.

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Bundestag verabschiedet MTA-Reformgesetz

Der Bundestag hat am 28. Januar 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/26249) angenommen und zwar mit den Stimmen der Großen Koalition, der LINKEN und der GRÜNEN. Die AfD lehnte ihn ab, die FDP enthielt sich. Das MTA-Reformgesetz muss nun noch durch den Bundesrat bestätigt werden. Es soll dann am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Wie mehrfach berichtet (Link und Link), hätte das MTA-Reformgesetz gravierende Auswirkungen für Heilpraktiker*innen in Hinblick auf unsere Laborleistungen haben können. Deshalb haben sich der Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. und die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften sowie andere Berufsverbände aktiv an die Politik gewandt und die Problematik der geplanten Änderungen für unseren Berufsstand ausführlich kommuniziert.

Große Unterstützung erfahren

Durch die Unterstützung zahlreicher Politikerinnen und Politiker aus dem Deutschen Bundestag, hier insbesondere aus dem Ausschuss für Gesundheit, konnte die gegenwärtige Rechtslage zu unseren Gunsten erhalten bleiben. Allen voran hat der CDU-Abgeordnete Alexander Krauß sich für uns stark gemacht, und in der Arbeitsgruppe war die Berichterstatterin Emmi Zeulner (CSU) für uns besonders aktiv. Aber auch Abgeordnete der SPD, wie Berichterstatter Dirk Heidenblut oder Bettina Müller, sowie Sylvia Gabelmann oder Harald Weinberg von den LINKEN haben unser Anliegen unterstützt. Ihnen allen gilt unser aufrichtiger Dank!

Es bleibt beim Alten!

Dank der Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion konnte nun das drohende Unheil abgewendet werden. Es bleibt beim derzeit geltenden Recht in Bezug auf die Laborleistungen für Heilpraktiker. Somit können Heilpraktiker weiterhin Tätigkeiten, deren Ergebnisse der Erkennung einer Krankheit oder der Beurteilung ihres Verlaufs dienen, bei Medizinischen Technologinnen und Technologen (so heißen MTAs künftig) anfordern, also Laborleistungen delegieren. Sie dürfen ebenfalls unverändert Tätigkeiten nach § 5 MTBG ausüben.

Gemeinsam waren wir erfolgreich!

Als der BDH am 28.10.2020 von der drohenden Gefahr für die Laborleistungen berichtet hat, wurden wir anfangs von einigen Gruppierungen schwer angegangen – nach dem Motto: „Alles Panikmache“. Enttäuschend war insbesondere, dass ausgerechnet einige Labore mit großer Klientel aus der Heilpraktikerschaft unserem Berufsstand die Unterstützung versagten und ihre Kundschaft in falscher Sicherheit wiegten. Glücklicherweise bekamen wir Hilfe vonseiten anderer Labore – allen voran von der Laborgemeinschaft Hamburg, die ein eigenes Rechtsgutachten erstellen ließ -, die erkannten, dass die Situation überaus bedrohlich war.

Es freut uns nun umso mehr, dass wir die Gefahr abwenden konnten und vor allen Dingen, dass das eine beispiellose Gemeinschaftsleistung war. Insbesondere die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften hat gemeinsam mit dem BDH in unermüdlicher Weise die Politiker für unser Anliegen gewinnen können. Aber auch einige andere Berufsverbände haben die Gefahr noch erkannt und sich ebenfalls aktiv für den Erhalt der Laborleistungen stark gemacht. Wir freuen uns sehr über den gemeinsam erzielten Erfolg. Möge uns dies uns allen als Beispiel für die Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen dienen.