Heilpraktikergesetz bleibt bestehen – künftig einheitliche Überprüfungsrichtlinien

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das "Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze" (PSG III - Bundestags-Drucksache 18/10510) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Am 16.12.2016 stimmte nun auch der Bundesrat zu. Dieses Gesetz ist auch für Heilpraktiker relevant, weil es Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der „Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ vorsieht. Doch die beschlossenen Änderungen sind moderat und sehen bundeseinheitliche Überprüfungsrichtlinien vor. Der BDH hat sich in letzter Zeit aktiv für den Erhalt des Gesetzes eingesetzt. Mit dem Ergebnis können wir uns zufrieden geben, so das einhellige Urteil des BDH-Vorstands.

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Zur Chronologie:  Nach den unerfreulichen Ereignissen in einer Heilpraktikerpraxis in Brüggen-Bracht, über die wir und viele Medien berichtet haben, wurde deutlich, dass einige Interessengruppen diese Gelegenheit nutzen würden, um den Heilpraktikerberuf wieder einmal pauschal zu diskreditieren. So kam es dann auch.

Die Reaktion der Presse auf die Vorfälle und vor allen Dingen auch die Äußerungen einiger Politiker haben den BDH-Vorstand sehr beunruhigt und uns dazu veranlasst, schnell aktiv zu werden.

Forderung der Gesundheitsministerkonferenz: Mehr Sicherheit für Patienten

Vorangegangen waren die Entschlüsse der letzen Gesundheitsministerkonferenz. In den Konferenzen der Gesundheitsminister der Länder wird seit Jahren immer wieder die Änderung des HP-Gesetzes auf die Tagesordnung gesetzt. Zuletzt war in der 89. Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister im Juni 2016 festgehalten worden, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht mehr den Qualitätserfordernissen und dem Patientenschutz genügen. Folglich wurde die Forderung an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet, die Leitlinien zur Überprüfung der Heilpraktikeranwärter zu überarbeiten und ggf. auszuweiten. Das Ziel war, einerseits den Patientenschutz zu verbessern und andererseits bessere Voraussetzungen für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen zu schaffen.

Der BDH hat das Ergebnis dieser 89. Konferenz als Anlass genommen, sich über die weitere geplante Vorgehensweise zu informieren und bei den verantwortlichen Stellen in den Ministerien unsere Unterstützung und Expertise bei einer eventuellen Neuregelung der Ausbildungsrichtlinien anzubieten.

Die Ereignisse in Brüggen-Bracht, war natürlich Wasser auf die Mühlen der Heilpraktiker-Kritiker. Etliche Politiker unterschiedlicher Parteien äußerten sehr heftige Kritik und stellten unzumutbare und überzogene Forderungen an eine Neuregulierung des Berufs. So stellte die FDP in NRW den Antrag, Heilpraktikern das invasive Arbeiten zu untersagen. Ein sehr prominenter SPD-Politker und „Gesundheitsexperte“ forderte, dass Heilpraktiker nur dann schwerkranke Patienten behandeln sollten, wenn vorab durch einen Arzt eine Abklärung erfolgt ist.

Uns  war es wichtig, so schnell wie möglich an dieser Diskussion teilzunehmen und bei den entsprechenden politischen Stellen vorzusprechen. Wir wollten in einem ersten Schritt zur Versachlichung der Diskussion beitragen und haben daher sachbezogen und verantwortungsbewusst die Hintergründe aufbereitet. Wir haben uns auch den notwendigen politischen und gesetzlichen Entwicklung gegenüber offen und kooperationswillig gezeigt. (Interview in der DHZ). Diese Vorarbeiten halfen uns, um vorbereitet das Gespräch mit Vertretern der Politik zu suchen und vor allen auch den kritischen Stimmen selbstbewusst entgegen treten zu können.

Abgewendet: Heilpraktikern sollte verboten werden, invasiv zu arbeiten

Am 23.11.2016 fand eine Anhörung im Landtag NRW statt. Auf einen Antrag der FDP hin, wollte man Heilpraktikern invasive Tätigkeiten untersagen. Dabei hatte man eine kuriose Auswahl an Sachverständigen gewählt: Autorin des Buches „Der Unheilpraktiker“, Anoush Müller, ein Vertreter der Ärztekammer Nordrhein, ein Vertreter der Ärztekammer Westfalen-Lippe, ein Vertreter des Verbandes der Ersatzkassen e.V. und als einziger Interessenvertreter der Heilpraktikerschaft der EFN-European Federation for Naturopathy. Dessen Vorsitzender, Herr Peter Abels, hatte den BDH-Präsidenten Herrn Ulrich Sümper und BDH-Vizepräsident Siegfried Kämper als Sachverständige gebeten, in Vertretung an der Sitzung teilzunehmen. Die Stellungnahmen und Wortbeiträge der anwesenden Sachverständigen waren durchaus geprägt von Unkenntnis bzgl. unserer Berufsausübung und ließen mitunter auch die gebotene Sachlichkeit vermissen. Wenig sachorientiert argumentierte die „sachkundige“ Buchautorin Müller. Ihr Vortrag war im Wesentlichen eine sehr persönliche Schilderung ihrer eigenen HP-Ausbildung, die offensichtlich nicht bis zur HP-Erlaubnis geführt hat.
Erwartungsgemäß argumentierten die Vertreter der Ärztekammern, dass jede Veränderung der Prüfungen oder Überwachung von Praxen durch die Gesundheitsämter, den „Heilpraktikerberuf aufwerten“ und somit das Problem nur noch verschlechtern würde.

Wir haben in sachlichen Ausführungen aufgezeigt, dass es im Grunde keine echten Regelungslücken gibt. Im anlassbezogenen Fall aus Brüggen-Bracht wurden letztlich bestehende Gesetze missachtet, davor ist kein Berufsstand gefeit. Insbesondere konnten wir plausibel darstellen, dass bei Heilpraktikerbehandlungen mit vielen Millionen Patientenkontakten pro Jahr extrem wenige Schadensfälle zu beklagen sind, dass eine so schwerwiegende einschneidende Verbotsaktion nicht angemessen wäre.

Die Frage, ob wir bereit wären, unsere Maßnahmen zur Qualitätssicherung besonders im Rahmen der Ausbildung und Überprüfung zu optimieren, konnten wir ohne Zögern bejahen und somit zur Entspannung der Situation beitragen. Wir arbeiten nachweislich seit vielen Jahren genau an diesen Themen und propagieren sie auch über alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle.

Erfreulicherweise konnten wir feststellen, dass das Bundesgesundheitsministerium den Vorfall in Brüggen-Bracht durchaus besorgt zur Kenntnis genommen hat, jedoch besonnen reagiert hat. Es stuft ihn als Einzelfall und nicht als ein grundsätzliches Problem der Heilpraktikerschaft ein.

Blutabnahme
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Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetz – Besuch bei Staatssekretär Laumann

In der Zwischenzeit lag uns ein Entwurf mit einem Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) vor. Wir waren über den darin eingearbeiteten Änderungsvorschlag des Heilpraktikergesetzes erfreut, denn der Entwurf sah lediglich bezüglich der Erlaubniserteilung eine moderate Änderung vor. Wir vereinbarten daraufhin einen Termin mit Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Er ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für die Pflege und somit der wichtigste Beamte der Bundesregierung innerhalb des Bundesgesundheitsministeriums in Hinblick auf das PSG III.

Herr Staatssekretär Laumann empfing uns sehr freundlich und fragte uns, ob wir diesen Entwurf mittragen und unterstützen. Wir konnten ihm versichern, das auch wir Heilpraktikervertreter an einer Verbesserung der Überprüfung interessiert seien und es vor allen Dingen begrüßen würden, wenn bundeseinheitliche Überprüfungsrichtlinien erarbeitet und verbindlich erlassen würden.

Am 01.12.2016 hat der Bundestag über das PSG III beraten und darüber abgestimmt. Die angenommene Gesetzesänderung ist in der Drucksache des Deutschen Bundestages der 18. Wahlperiode 18/10510 zu lesen. Sie muss allerdings noch durch eine lektorierte Fassung ersetzt werden.

Änderungen des HP-Gesetzes

Demnach sieht das PSG III folgende Änderungen des HP-Gestzes und der 1. Durchführungsverordnung vor:
„Artikel 17e Änderung des Heilpraktikergesetzes § 2 Absatz 1 des Heilpraktikergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nach Maßgabe der gemäß § 7 erlassenen Rechts- und  Verwaltungsvorschriften erhalten, die insbesondere Vorgaben hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten als Bestandteil der Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis enthalten sollen.“

Artikel 17f Änderung der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz § 2 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. Buchstabe i wird wie folgt gefasst: „i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.“
  2. Die folgenden Sätze werden angefügt: „Das Bundesministerium für Gesundheit macht Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern bis spätestens zum 31. Dezember 2017 im Bundesanzeiger bekannt. Bei der Erarbeitung der Leitlinien sind die Länder zu beteiligen.“

Der Artikel 17f Nummer 1 tritt drei Monate nach Bekanntmachung der Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat abschließend über das PSG III entscheiden und ihm zugestimmt, so dass das Gesetz wie geplant am 01.01.2017 in Kraft treten kann.

Fazit

Es gibt aller Voraussicht nach bis spätestens zum 31.12.2017 bundeseinheitliche Überprüfungsrichtlinien. Somit legen künftig nicht mehr die Länder (wie bisher, was zu unterschiedlichen Prüfungssituationen in den einzelnen Bundesländern geführt hat) den Prüfungsrahmen für die Überprüfung fest.

Der BDH wird natürlich auch bei der Erarbeitung der Überprüfungsrichtlinien seine Mitarbeit und Unterstützung anbieten. Wir sind sehr erleichtert, dass mit dieser moderaten Änderung des HP-Gesetzes unser Beruf gestärkt wurde und durch die Entscheidung von bundeseinheitlichen qualitativ hochwertigen Prüfungen wohl auch für die Zukunft gesichert werden konnte.

HP Siegfried Kämper, Vizepräsident BDH