Aspartam von Expertengremium der WHO als möglicherweise krebserzeugend eingestuft

17.07.2023 - Der Süßstoff Aspartam kann nach einer neuen Risikobewertung eines Expertengremiums der WHO möglicherweise Krebs auslösen. Die Evidenz sei allerdings sehr schwach. Daher ändert die WHO ihre Verzehrempfehlungen für den Süßstoff zunächst nicht. Sie sieht in den zugrundeliegenden Studien keine Hinweise darauf, dass ein Verzehr im Rahmen der empfohlenen Höchstwerte schädlich sein könnte.

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© OlegDoroshin - adobestock.com

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (engl. International Agency for Research on Cancer; IARC) klassifiziert Aspartam als „möglicherweise krebserzeugend beim Menschen“. Es gebe jedoch nur begrenzte Anhaltspunkte für Krebs beim Menschen insbesondere für hepatozelluläres Karzinom. Darüber hinaus hätten sich begrenzte Hinweise auf Krebs bei Versuchstieren und für mögliche Mechanismen der Krebsentstehung gezeigt. Die Experten der IARC weisen allerdings darauf hin, dass die positiven Befunde in den ausgewerteten epidemiologischen Studien nicht eindeutig dem Aspartam zugeschrieben werden, sondern auch auf andere Einflussfaktoren zurückgeführt werden könnten. Außerdem beurteilen die IARC-Fachleute lediglich, ob ein Stoff prinzipiell kanzerogen sein könnte. Sie nehmen keine Einschätzung vor, wie viel von dem Stoff ein Mensch zu sich nehmen müsste, um ein Krankheitsrisiko zu haben.

Das ist u.a. Aufgabe des gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (engl. Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA)). Dieser beriet sich aktuell über die Risikobewertung von Aspartam und berücksichtigte dabei auch die Stellungnahme der IARC.

Die JECFA-Experten kamen zu dem Schluss, dass die berücksichtigten tierexperimentellen Daten und die ausgewerteten Humandaten keinen eindeutigen Hinweis auf ein krebserzeugendes Potential von Aspartam liefern würden. Insbesondere das Verfahren zur Ermittlung der Aspartam-Exposition in den epidemiologischen Studien sei als kritisch anzusehen. Zudem weist das Gremium darauf hin, dass Aspartam als solches nicht ins Blut übergeht, sondern im Magen-Darm-Trakt zu Asparaginsäure und Phenylalanin sowie Methanol umgewandelt wird. Diese Stoffwechselprodukte werden auch durch Verzehr üblicher Lebensmittel aufgenommen.

Daher bestätigt der Sachverständigenausschuss die in einer früheren Stellungnahme bereits abgeleitete akzeptable tägliche Aufnahmemenge (engl. Acceptable Daily Intake; ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht und Tag, dir Menschen sicher seien. Da eine Dose Diät-Softdrink 200 oder 300 mg Aspartam enthält, müsste ein 70 kg schwerer Erwachsener beispielsweise mehr als 9–14 Dosen pro Tag konsumieren, um die zulässige tägliche Aufnahmemenge zu überschreiten, wobei davon ausgegangen wird, dass keine weitere Aufnahme aus anderen Nahrungsquellen erfolgt.

Fazit

Nach Durchsicht der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur wurde in beiden Bewertungen festgestellt, dass die verfügbaren Beweise für Krebs (und andere gesundheitliche Auswirkungen) begrenzt sind. Die Bewertungen von Aspartam haben gezeigt, dass die Sicherheit bei den üblicherweise verwendeten Dosen zwar kein großes Problem darstellt, dass aber potenzielle Auswirkungen beschrieben wurden, die durch mehr und bessere Studien untersucht werden müssen, so wie WHO.

Informationen

Das Material der WHO zu der Thematik Aspartam ist hier abrufbar.

Hilfreich in diesem Zusammenhang sind zudem die Fragen und Antworten von WHO und IARC zu Aspartam.

Die IARC hat ihre Ergebnisse hier veröffentlicht.

Das BFR hat ebenfalls eine Bewertung zu Süßstoffen veröffentlicht, die die neuen Empfehlungen zu Aspartam zusammenfasst:
https://www.bfr.bund.de/cm/343/sue%C3%9Fungsmittel-in-lebensmitteln-ausgewaehlte-fragen-und-antworten.pdf

Quelle: Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Bundeinstitut für Risikobewertung (BfR), Juli 2023