Der Koalitionsvertrag der vergangenen 19. Legislaturperiode hatte vorgesehen, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu überprüfen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte daher ein Rechtsgutachten erstellen lassen, in dem das Heilpraktikerrecht umfassend beleuchtet worden ist. Im Anschluss an dieses Rechtsgutachten hatte das BMG einen Diskussionsprozess mit den Bundesländern und den Heilpraktikerverbänden, darunter auch der BDH, initiiert.
Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens und des Diskussionsprozesses haben eine unzureichende Daten- und Faktenlage über das Heilpraktikerwesen offenbart, was weitere Arbeiten und künftige Entscheidungen erschwert. Daher hat das BMG nun zur Verbesserung dieser Daten- und Faktenlage und zur Ermöglichung einer konkreten Problemanalyse ein weiteres ergänzendes empirisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Zwei Fragestellungen
Das Gutachten soll neben der Heilpraktikererlaubnis auch die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und der Physiotherapie betrachten sowie die jeweilige Perspektive der Patientinnen und Patienten. Der Auftrag umfasst zwei Lose.
Los 1 betrachtet die Heilpraktikererlaubnis und die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und in der Physiotherapie. Das Gutachten soll jeweils repräsentativ Fragestellungen in den Themenbereichen Berufsstand, Berufsausbildung und Berufsausübung inklusive Sicherheit der Patientinnen und Patienten, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren untersuchen.
Los 2 betrachtet Fragestellungen zu den Patientinnen und Patienten von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sowie zu den Patientinnen und Patienten von Personen mit sektoralen Heilpraktikererlaubnissen
Das Gutachten ist innerhalb von 18 Monaten zu erstellen. Die Arbeiten sollen im Mai 2023 beginnen.
Ausschreibung
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Ausschreibungsdetails
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