Psychosoziale Prozessbegleitung – ein Angebot in Niedersachsen für Opfer von Straftaten

02.05.2023 – Niedersächsisches Justizministerium hat uns gebeten, Ihnen folgende Informationen rund um das Thema "Psychosoziale Prozessbegleitung" weiterzuleiten. Es geht um ein Angebot für Opfer von Straftaten, das eine professionelle Begleitung der Verletzten im Rahmen von Strafverfahren bietet.

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Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt ein wichtiges Hilfsangebot für Opfer von Straftaten dar und garantiert eine professionelle Begleitung der Verletzten im Verfahren. Sie hat das Ziel, die Belastungen, die durch die Straftat und das Strafverfahren entstehen, zu minimieren. Durch eine zertifizierte Ausbildung in Niedersachsen sind hohe berufliche Standards der Prozessbegleitung garantiert. Dabei folgt sie dem Grundsatz der Neutralität gegenüber dem Strafverfahren, insbesondere werden keine Gespräche über die zugrundeliegende Straftat geführt.

Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt eine wertvolle Ergänzung des vorhandenen Angebotes und eine Schnittstelle zwischen psychosozialer / therapeutischer und juristischer Unterstützung dar, indem sie insbesondere folgende Leistungen erbringen kann:

  • die Begleitung zur Aussage vor Gericht sowie die Betreuung während Wartezeiten an den Verhandlungstagen,
  • eine qualifizierte Hilfestellung in allen Lebensbereichen, die in Folge der Straftat beeinträchtigt worden sind sowie
  • die Vermittlung an weitergehende Hilfen bei Bedarf, wie z. B. Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen und Therapeuten.

Seit dem 1. Januar 2017 besteht ein gesetzlicher Anspruch für bestimmte Verletzte auf Beiordnung einer Prozessbegleitung. Das Angebot in Niedersachsen geht über diesen gesetzlichen Anspruch des § 406 g StPO hinaus und findet delikts- und altersunabhängig immer dort Anwendung, wo Opfer von Straftaten Unterstützung vor, während und nach einem Strafverfahren benötigen. Die psychosoziale Prozessbegleitung kann in jedem Stadium des Strafverfahrens begonnen werden, also auch schon vor Anzeigeerstattung und kann nach Beendigung des Strafverfahrens bei Bedarf weitergeführt werden.

Für die Wirksamkeit des Angebotes ist es wichtig, dass die betroffenen Personen davon erfahren. Für die psychosoziale Prozessbegleitung stehen zu diesem Zweck verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung. So gibt das Niedersächsische Justizministerium sowohl einen landesweiten Flyer als auch eine Broschüre in Leichter Sprache sowie eine kindgerechte Broschüre heraus. Alle Broschüren können kostenlos als Printversion angefordert oder hier heruntergeladen werden.

Auf der Seite des Landesjustizportals www.justizportal.niedersachsen.de/Prozessbegleitung  können sich Bürgerinnen und Bürger überdies in insgesamt zwölf Sprachen sowie in Leichter Sprache über das Angebot informieren. Dort kann auch eine Liste der in Niedersachsen anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter mit deren Kontaktdaten eingesehen werden.

Eine Koordinierende Stelle unterstützt bei Bedarf bei der Suche nach einer geeigneten Begleitperson und steht bei allen Fragen zur psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen als zentrale Ansprechperson zur Verfügung.

Quelle: Niedersächsisches Justizministerium