Rote-Hand-Brief zu Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln

04.12.2023 - Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) informiert in einem Rote-Hand-Brief, dass für Omega-3-Fettsäure-haltige Arzneimittel ein erhöhtes Risiko für Vorhofflimmern bei kardiovaskulären Erkrankungen oder kardiovaskulären Risikofaktoren besteht.

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Unter der Behandlung mit Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln besteht im Vergleich zu Placebo ein dosisabhängiges erhöhtes Risiko für Vorhofflimmern bei Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen oder kardiovaskulären Risikofaktoren, so die AkdÄ:

  • Das beobachtete Risiko für Vorhofflimmern war bei einer Dosis von vier Gramm pro Tag am höchsten.
  • Wenn Symptome von Vorhofflimmern (wie Benommenheit, Asthenie, Herzklopfen oder Kurzatmigkeit) auftreten, sollten Patient*innen einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen.
  • Bei Vorhofflimmern sollte die Behandlung dauerhaft abgesetzt werden.

Das Risiko wurde in systematischen Übersichten und Metaanalysen randomisierter kontrollierter Studien, die insgesamt mehr als 80.000 Patient*innen zumeist mit kardiovaskulären Erkrankungen oder kardiovaskulären Risikofaktoren einschlossen, im Vergleich zu Placebo gezeigt, heißt es in der Mitteilung der AkdÄ weiter.

Omega-3-Fettsäure-haltige Arzneimittel sind u. a. zur Senkung des Triglyzeridspiegels indiziert, wenn sich das Ansprechen auf Diät und andere nicht-pharmakologische Maßnahmen als unzureichend erwiesen hat, sowie z.T. für die parenterale Ernährung, wenn eine orale oder enterale Ernährung nicht möglich, unzureichend oder kontraindiziert ist. Sie enthalten vorwiegend die mehrfach ungesättigten Fettsäuren Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA).

In Deutschland sind zudem Omega-3-Fettsäure-haltige Nahrungsergänzungsmittel (z. B. „Fischöl-Kapseln“) erhältlich u. a. zur Aufrechterhaltung einer normalen Herzfunktion.

Die Produktinformationen der betroffenen Arzneimittel werden entsprechend des genannten Risikos aktualisiert. Weitere Informationen können dem Rote-Hand-Brief entnommen werden.

Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt in einer Mitteilung insbesondere Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Herzerkrankungen oder entsprechenden Risikofaktoren, Omega-3-Fettsäure-haltige Präparate, wie z. B. Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Omega-3-Fettsäuren, nur nach ärztlicher Absprache einzunehmen, vor allem über einen längeren Zeitraum.

Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), November 2023