Sporttherapie bei leichter und mittelschwerer Depression

25.09.2023 - Patientinnen und Patienten mit einer leichten oder mittelschweren Depression wird zukünftig eine weitere Behandlungsoption zur Verfügung stehen. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) spricht sich dafür aus, dass alternativ zu einer alleinigen Psychotherapie auch eine Sporttherapie mit psychotherapeutischer Begleitung möglich sein soll.

© Black Brush - AdobeStock.com

Grundlage des getroffenen Beschlusses sind die Ergebnisse des vom Innovationsausschuss geförderten Projekts STEP.De. In der Projektstudie konnte gezeigt werden, dass bei einer leichten oder mittelschweren Depression die Psychotherapie durch eine Sporttherapie wirkungsvoll ergänzt und teilweise sogar ersetzt werden kann. Der G-BA hat nun zwölf Monate Zeit, die Details des neuen Behandlungsansatzes als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu definieren.

Die Ergebnisse der STEP.De-Projektstudie seien so überzeugend, dass der Innovationsausschuss des GB-A ganz klar für einen Transfer in die Regelversorgung aussprechen würde. Eine psychotherapeutisch begleitete Sporttherapie könne bei leichter oder mittelschwerer Depression ein schnelles und niedrigschwelliges Behandlungsangebot sein und – sofern das für die Betroffenen in Frage kommt – die Psychotherapie teilweise ersetzen. Welche konkreten Richtlinien anzupassen sind, wird vom G-BA nun geprüft.

STEP.De – Sporttherapie bei Depression

Jedes Jahr erkranken 1 bis 2 Prozent der Deutschen erstmals an einer Depression. Das Projekt STEP.De hat in einer Studie einen neuen möglichen Behandlungsansatz für Patientinnen und Patienten untersucht, bei denen die Depression leicht oder mittelschwer ausgeprägt ist. Ziel des Projekts war es zu prüfen, ob die neue Versorgungsform – eine psychotherapeutisch begleitete Sporttherapie – der klassischen Psychotherapie in der derzeitigen Regelversorgung nicht unterlegen ist. Nach einem psychotherapeutischen Eingangsgespräch konnten die Betroffenen ein viermonatiges Sportprogramm – geleitet von speziell geschulten Sporttherapeutinnen und Sporttherapeuten – wahrnehmen. Um zu erfassen, wie sich beispielsweise die Symptomatik, die Arbeitsfähigkeit und die gesundheitsbezogene Lebensqualität entwickeln, beantworteten die Patientinnen und Patienten zweimal pro Woche per App einen kurzen Fragebogen. Zudem hatten sie zu ihrer Psychotherapeutin oder ihrem Psychotherapeuten telefonischen Kontakt. Nach der Sporttherapie wurde in einem psychotherapeutischen Nachsorgegespräch geklärt, ob es weiteren Behandlungsbedarf gab.

Hintergrund: Umgang mit Projektergebnissen

Der Innovationsausschuss prüft nach Eingang des vollständigen Evaluations- bzw. Ergebnisberichts eines Projekts, ob die Ergebnisse in die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden sollen. Die Erkenntnisse können beispielsweise dazu dienen, den gesetzlichen Rahmen, die Richtlinien des G-BA oder Bundesmantelverträge weiterzuentwickeln.

Quelle: G-BA-Infodienst